Sonderregelung Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP)
Weitere Sonderregelung für vorläufige
Zuchttauglichkeitsprüfungen „ZTP“ während des Lockdowns in der
Corona-Pandemie
Liebe Mitglieder, durch die momentanen
Einschränkungen in der Corona-Pandemie können wir derzeit auch keine
ZTP-Veranstaltungen durchführen.
Wir bieten vorrübergehend folgende
Sonderregelung für eine „vorläufige ZTP“ an:
- Der Antrag mit Namen des Hundes,
Zuchtbuchnummer, Adresse und 2 komprimierten Fotos, HWT Nachweis des
Hundes per Mail an die Leiterin Zuchtrichterwesen/Susanne Langhorst-de
Haan
- Diese prüft und teilt bei Freigabe
einem Mitglied des Zuchtrichterausschuss unter regionaler Berücksichtigung
zu.
- Der Antragsteller setzt sich dann
mit dem benannten Mitglied des Zuchtrichterausschuss zwecks zeitlicher und
organisatorischer Abstimmung in Verbindung
- Der zur Zuchttauglichkeitsprüfung
anstehende Hund muss alle für die jeweilige Rasse zuchtrelevanten
Gesundheitsuntersuchungen, Auswertungen und Prüfungen zum Zeitpunkt der
Antragstellung abgeschlossen haben
- Die vorläufige ZTP findet in der
Regel bei einem Mitglied des Zuchtrichterausschusses unter Einhaltung der
Hygienebestimmungen statt
- Die vorläufige ZTP unter der
Corona-Sonderregelung gilt zunächst nur für einen Zuchteinsatz, bis zur
Verhaltensüberprüfung.
- Die fehlende Verhaltensüberprüfung
ist bis 31.12.2021 bei einer offiziellen ZTP oder Körveranstaltung
nachzuholen.
- Es wird eine Gebühr für Mitglieder
von 150.- € erhoben, die in bar bei dem Mitglied des
Zuchtrichterausschusses zu entrichten ist. Für Nichtmitglieder werden
keine vorl. ZTP‘s durchgeführt.
Mit freundlichen Grüßen und bleiben
Sie gesund
Claus-Peter Fricke
Präsident
Ihre Landesgruppe
Weser-Ems im Club für Britische Hütehunde.