Sonderregelung für Körungen während der Corona-Pandemie mit einem Ausstellungsergebnis
Liebe Mitglieder,
die Corona-Pandemie hält uns auch noch weiterhin in Atem und beschränkt auch
unser Clubleben und das Ausstellungswesen erheblich. Trotz aller widrigen
Umstände konnte der Club für Britische Hütehunde bisher in Peine und Dormagen
zwei Ausstellungen durchführen. Nun stehen die Landesgruppenschauen in
Wutha-Farnroda, Beelitz/Klaistow, Penig und Kaltenkirchen sowie die Border
Spezial in Nagold und die internationale in Rostock noch an und wir hoffen,
dass es auch dabei bleibt. Darüber hinaus besteht noch die Hoffnung auf
Durchführung der Bundes- und Herbstsiegerschau. Die CAC Neckarsulm musste
leider kurzfristig abgesagt werden und dadurch ergibt sich ein Mangel an
Ausstellungsangeboten speziell im süddeutschen Raum.
Um unseren Mitgliedern entgegen zu kommen, ist ab sofort bis auf Widerruf für
die Körung eine Ausstellungsbewertung mit der Formwertnote „vorzüglich“ bzw.
„sehr gut“ als Eingangsvoraussetzung notwendig. Die Zuchtzulassung gilt nur für
einen Zuchteinsatz. Die zweite Ausstellung ist dann bis spätestens Ende
31.12.2021 nachzuholen, andernfalls erlischt die Körung.
Diese Regelung kann nur von Mitgliedern des CfBrH in Anspruch genommen werden.
Diese verpflichten sich zur Einhaltung dieser Sonderregelung, die zweite
Ausstellung nachzuholen und unaufgefordert an die Zuchtbuchstelle 1, Susanne
Langhorst-de Haan, Winnekendonker Str.53, 47627 Kevelaer, zu senden.
Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund
Claus-Peter Fricke
Präsident des CfBrH
Ihre Landesgruppe Weser-Ems im Club für Britische Hütehunde.